Bundesweit Karten sperren zum Nulltarif
Hotline 116 116
Bei Verlust oder Diebstahl der ec-Karte sollten Karteninhaber ihre Zahlungskarte nicht nur schnell, sondern auch vorschriftsmäßig sperren lassen.
Halten Sie für die ec-Kartensperrung ihre Bankleitzahl und Kontonummer bereit und notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung.
Sperren lassen können Sie ihre ec-Karte zu den Geschäftszeiten bei Ihrem Kreditinstitut oder unter der gebührenfreien Rufnummer Tel.: 116 116. Auch dieser Dienst ist Tag und Nacht erreichbar. Erstatten Sie außerdem bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei.
Ab Juli 2005 können Sie sich unter der bundesweit einheitlichen Notruf-Nummer mit Herausgebern und Anbietern von
- EC-, Bank- und Kreditkarten,
- SIM-Karten für Mobiltelefone,
- Online- und Mobile Banking (z.B. HBCI- /PIN- & TAN-Systemen),
- mobilen Zahlungsmitteln,
- passwortgeschützten Internetdiensten aller Art (z.B. Online-Shops und E-Mail-Konten),
- Signatur-Zertifikaten,
- Kundenkarten (insbesondere mit Zahlfunktion) aber auch
- Zugangs-Kontrollmedien (z.B. Mitarbeiterausweisen)
verbinden lassen.
