Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

11. März 2026

Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt

Rathaus Hövelhof, Trauerbeflaggung

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat für Mittwoch, 11. März, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt Trauerbeflaggung angeordnet. Die Anordnung, die Flaggen auf Halbmast zu setzen, gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

Der Gedenktag soll ein Zeichen der Erinnerung, des Mitgefühls und der Solidarität sein und all jener gedenken, die durch terroristische Gewalt ihr Leben verloren haben oder schwer verletzt wurden. Gleichzeitig soll er die Aufmerksamkeit für das Schicksal der Betroffenen und ihrer Angehörigen stärken und an die Notwendigkeit erinnern, entschieden gegen Extremismus und Gewalt vorzugehen.

Die Beflaggung auf Halbmast gilt an diesem Tag als sichtbares Zeichen der Anteilnahme und des Respekts gegenüber den Opfern terroristischer Gewalttaten und ihren Familien.