11. März 2026

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat für Mittwoch, 11. März, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt Trauerbeflaggung angeordnet. Die Anordnung, die Flaggen auf Halbmast zu setzen, gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
Der Gedenktag soll ein Zeichen der Erinnerung, des Mitgefühls und der Solidarität sein und all jener gedenken, die durch terroristische Gewalt ihr Leben verloren haben oder schwer verletzt wurden. Gleichzeitig soll er die Aufmerksamkeit für das Schicksal der Betroffenen und ihrer Angehörigen stärken und an die Notwendigkeit erinnern, entschieden gegen Extremismus und Gewalt vorzugehen.
Die Beflaggung auf Halbmast gilt an diesem Tag als sichtbares Zeichen der Anteilnahme und des Respekts gegenüber den Opfern terroristischer Gewalttaten und ihren Familien.