Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

16. Juli 2026

Änderungen beim Fischereischein

Neue Regelungen ermöglichen die digitale Nutzung und vereinfachen die Beantragung

Hände halten eine Angel (Symbolbild Angeln)

Für den Fischereischein gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen. Ziel ist es, die Beantragung zu vereinfachen, Verwaltungsabläufe zu reduzieren und den Fischereischein zu digitalisieren. Künftig wird der Fischereischein in einem neuen Scheckkartenformat ausgestellt. Zusätzlich steht er als digitales Zertifikat auf dem Smartphone zur Verfügung.

Der Fischereischein wird nur noch einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die bisher erforderliche regelmäßige Verlängerung entfällt. Wer angeln möchte, muss jedoch weiterhin die Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre entrichten. Der entsprechende Nachweis ist zusammen mit dem Fischereischein digital oder ausgedruckt mitzuführen.

Bereits ausgestellte Fischereischeine können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden. Ein sofortiger Umtausch ist daher nicht erforderlich. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Fischereischein beim Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof in das neue Format umgetauscht werden.

Da der neue Fischereischein ohne Lichtbild ausgestellt wird, muss bei der Ausübung der Fischerei neben dem Fischereischein zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden. Jugendliche können stattdessen einen Schülerausweis verwenden.

Auch die Beantragung wurde vereinfacht. Bürgerinnen und Bürger können den Fischereischein weiterhin persönlich beim Bürgerservice beantragen oder den Antrag bequem online über die BundID stellen. Auch die Zahlung der Fischereiabgabe ist künftig digital möglich.

Eine weitere Neuerung betrifft den Nachwuchs: Die Fischerprüfung kann bereits ab einem Alter von zwölf Jahren abgelegt werden. Gleichzeitig entfällt der bisherige Jugendfischereischein, wodurch der Einstieg in den Angelsport für junge Menschen einfacher wird.