Erklärung zur Barrierefreiheit

auf der Website www.hoevelhof.de

Die Gemeinde Hövelhof ist bemüht, ihre Website mit allen dazugehörigen Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Gemeinde Hövelhof. (www.hoevelhof.de)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.

Im Rahmen einer Überprüfung durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW wurden die im Folgenden aufgelisteten Unvereinbarkeiten festgestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Bedienelemente besitzen keine Alternativtexte.
  • Es existieren teilweise Fehler in der HTML-Struktur.
  • Es sind teilweise nicht ausreichende Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen vorhanden.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht deutlich genug.
  • Es sind Fehler in der Syntax vorhanden.

Da es sich um umfangreiche Arbeiten zur Beseitigung der Barrieren handelt, werden diese leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Arbeiten zur wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Diese Erklärung wurde am 02.05.2019 erstellt.
  • Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.03.2022 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über unser Formular "Etwas melden" haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. 

Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse info@hoevelhof.de gesendet und von den Mitarbeitern des Hauptamts der Gemeinde Hövelhof bearbeitet. 

Ombudsstelle

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit dem Betreiber der Website ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können. 

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den  bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd

Bedienungshilfen

Sprungmarken und Accesskeys

Sprungmarken im Rahmenlayout helfen, bestimmte Bereiche der Webseite ansprechen zu können. Dafür gibt es am Seitenanfang und nach dem Inhaltsbereich unsichtbare Sprungmarken mit zugehörigen Accesskey. Dank Accesskeys können bestimmte Stellen der Webseite und Detailseiten über Tastenkombinationen aufgerufen werden, ohne dass man die Sprungmarke anklicken oder sich an dessen Stelle befinden muss. 

Weitere Informationen zu Accesskeys und die Verwendung in unterschiedlichen Browsern können auf der der Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung nachgelesen werden.

Accesskeys in dieser Webseite