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Wichtige Informationen aus dem Corona-Krisenstab der Sennegemeinde Hövelhof

27.10.2020

Der Krisenstab der Gemeinde Hövelhof informiert über neue Sachverhalte aufgrund der verschärften Situation im Kreis Paderborn

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn
Aufgrund der rasant steigenden Coronazahlen hat der Kreis Paderborn heute mit einer Allgemeinverfügung das Erreichen der Gefährdungsstufe 2 festgesetzt. Damit treten eine Reihe von weiteren Schutzmaßnahmen in Kraft. Infos dazu und den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Zur Pressemitteilung des Kreises Paderborn

Zur Allgemeinverfügung


Verzicht auf Veranstaltungen
Der Krisenstab der Gemeinde Hövelhof und sein ärztlicher Berater, Dr. Georg Schneider, nehmen das zum Anlass, die Bürgerinnen und Bürger eindringlich zur strikten Einhaltung der bekannten Corona-Schutzmaßnahmen aufzurufen.
Der dringende Appell: Verzicht auf alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind! Auch im privaten Umfeld sollten die persönlichen Kontakte wieder auf ein Minimum reduziert werden.

Absage der Ideenscheune Hallenbad
Diese neue Sachlage führt auch dazu, dass die für das kommende Wochenende angekündigte „Ideenscheune Hallenbad“ zum Schutz der Interessierten sowie aller Bürgerinnen und Bürger abgesagt werden muss. Derzeit wird an einer digitalen Alternative gearbeitet, über die die Gemeinde zeitnah informieren wird. Der bereits für heute abgesagte 7. Berufemarkt soll nach jetzigen Planungsstand am 1. September 2021 durchgeführt werden.

Verstärkte Kontrollen
Gleichzeitig weist das Ordnungsamt der Gemeinde Hövelhof darauf hin, dass wieder verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der verschärften Coronaauflagen durchgeführt werden, insbesondere in den Gaststätten zwecks Einhaltung der neuen Sperrstunde von 23 bis 6. Uhr.

Hinweise für den Publikumsverkehr im Rathaus
In diesem Zusammenhang stellt die Gemeindeverwaltung klar, dass das Rathaus auch weiterhin grundsätzlich für den Publikumsverkehr geöffnet bleibt. Allerdings soll der Besuch auf das Notwendigste beschränkt bleiben und möglichst durch telefonische Kontaktaufnahme erfolgen. Ansonsten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Wichtiger Hinweis an dieser Stelle für das richtige Verhalten im Fall einer Erkrankung oder nach Kontakt mit einer erkrankten Person

Ihre Ansprechpartner

  1. Ihr Gesundheitsamt:

    Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten Sie zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden - auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben. Das Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren erforderlichen Schritte informieren.

    Infotelefon des Gesundheitsamtes
    05251 308-3333
    erreichbar von Mo-Fr: 9:00 bis 16:00 Uhr, Sa: von 12:00 bis 16:00 Uhr


  2. Ihr Hausarzt:

    Wenn Sie Krankheitsanzeichen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche bemerken, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie zu Hause bleiben, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und sich telefonisch von der Praxis Ihres Hausarztes beraten lassen. Corona-Patienten oder Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, 116117 wenden. In Notfällen wie z. B. Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden.

Ob in Ihrem Fall ein Test durchgeführt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt.
Sollte keiner der beiden oben genannten Punkte Ihnen weitergeholfen haben, können Sie sich im Rathaus unter der 05257/5009-131 melden. Bitte beachten Sie, dass es bei dieser Hotline um keine medizinische Beratung handelt, Sie können auf dieser Hotline Ihr Anliegen schildern und es wird individuell nachgeforscht wie wir Ihnen in Ihrer besonderen Situation behilflich sein können.

Corona-Regeln des Landes NRW Gefährdungsstufe 2

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