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Schöffen für das Landgericht gesucht

01.02.2023

Bis Ende April können sich Interessierte bei der Gemeinde Hövelhof bewerben

Symbolbild Gerechtigkeit

In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen gewählt – ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Strafprozesse. Auch im Landgerichtsbezirk Paderborn werden aktuell Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Tätigkeit in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 30. April 2023 bei der Gemeinde Hövelhof bewerben.

Die Sennegemeinde erstellt für die Wahl der Schöffen eine Vorschlagliste, die vom Gemeinderat zu beschließen und dann dem Amtsgericht Delbrück zuzusenden ist. Beim Amtsgericht Delbrück werden dann die Personen ausgewählt, die letztendlich für das Schöffenamt gewählt worden sind. Aus Hövelhof werden zwei Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn und ein Schöffe für das Schöffengericht Paderborn bestimmt.

Wer Schöffe werden möchte, kann sich bis zum 30. April 2023 um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in der Sennegemeinde Hövelhof haben und zum Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie müssen zudem deutsche Staatsangehörige sein, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die bereits zwei Wahlperioden im Amt waren oder das 69. Lebensjahr überschritten haben, dürfen nicht mehr gewählt werden.

Das Schöffenamt verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Die Schöffen erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, für die notwendigen Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Vereine, Parteien, Verbände und Gruppen im Gemeindegebiet, geeignete Personen zu benennen, die bereit sind, das Ehrenamt zu übernehmen. Auch persönliche Bewerbungen von Interessenten nimmt die Gemeinde gerne entgegen. Vorschläge und Bewerbungen sind an das Bürgeramt der Sennegemeinde Hövelhof, Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof, zu richten. Für weitere Informationen steht Frau Hänsel telefonisch unter 05257/5009-102 oder per E-Mail an rdnngsmthvlhfd gerne zur Verfügung. 

Bis zum 28. Februar 2023 haben Interessenten zudem die Möglichkeit, sich beim Kreis Paderborn für das Jugendschöffenamt zu bewerben. In die Zuständigkeit der Jugendschöffengerichte fallen insbesondere Jugendstrafangelegenheiten. Bewerber sollten daher erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Vorschläge und Bewerbungen sind bei der Kreisverwaltung Paderborn, Jugendamt, Aldegreverstr. 10-14 in 33102 Paderborn einzureichen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare zur Schöffenwahl gibt es im Internet unter schoeffenwahl2023.de.

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