Landschaftsverband Westfalen-Lippe sieht keine Denkmalwürdigkeit

Das Ergebnis der Bewertung durch den LWL liegt vor.

Aussenansicht Gaststätte Möller

Aussenansicht Gaststätte Möller

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als beratende Stelle für Gemeinden und Kreise in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege hat sich in einem Ortstermin am 19. Mai 2021 eine Übersicht über die ehemalige Gaststätte Möller verschafft und dieses Gebäude einer Prüfung hinsichtlich einer möglichen Denkmalwürdigkeit unterzogen.
Am 2. Juni 2021 ist die Sennegemeinde Hövelhof über das Ergebnis dieser Prüfung informiert worden. Nach Abschluss der Prüfung bestätigt die Fachberaterin die Einschätzung der Gemeindeverwaltung, dass die bauliche Anlage Allee 34 einschließlich aller Nebengebäude nicht die Voraussetzungen zur Eintragung in die Denkmalliste der Sennegemeinde nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW erfülle. Der LWL könne nicht in ausreichendem Maße wissenschaftliche Gründe für eine solche Eintragung erkennen. Dies läge insbesondere an der Vielzahl der baulichen Veränderungen mit unterschiedlichen Zeitstellungen, die weder im Ganzen noch im Einzelnen ausreichend zusammenhängende aussagekräftige Bau-, Aussta-ttungs- und Nutzungsschichten überlieferten.
Dabei sei die Überlieferung so disparat, dass die Zeugniskraft des Gebäudes nicht mehr für die Entwicklung und Tendenzen seiner Entstehungszeit sowie seiner Veränderungen genüge. Es fehle an ausreichendem Maße architekturgeschichtlicher, sozialgeschichtlicher und volkskundlicher Gründe für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudekomplexes.
In Summe rät die LWL-Denkmalpflege von einer Eintragung in die Denkmalliste der Sennegemeinde Hövelhof als untere Denkmalbehörde ab.

 
 

Weitere Infos zum Thema


Mögliche Neuausrichtung des Areals

 
 

Lageplan des Areals im Schlossgarten

Der Lageplan verdeutlicht, dass ein Teil der Fläche der ehemaligen Gaststätte Möller bereits fest in den bestehenden Schlossgarten integriert ist.

 
 

Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 folgendes beschlossen:

  1. Die auf dem Grundstück Hövelhof, Blatt 162, Gemarkung Hövelhof, Flur 13, Flurstück 4544, Gebäude- und Freifläche errichteten Bauteile 3 und 4 (Scheune bzw. Garage) werden zur Herstellung der durch das Ortskernkonzept 2020 empfohlenen Sichtachse
    Henkenplatz –Jagdschloss abgerissen.
    (Abb. 1)
  2. Die auf dem Grundstück stehenden Gebäudeteile 1 und 2 werden ebenfalls abgerissen, um für einen Neubau Platz zu schaffen. Dazu sollte das Grundstück gleichzeitig in geeigneter Art und Weise neu parzelliert werden, damit die für einen Neubau zur Verfügung stehende Fläche (zwischen Sichtachse und östlicher Wand des alten Gebäudeteils 1) klar definiert ist.
    (Abb. 2)
  3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Investoren Kontakt aufzunehmen, die den politischen Gremien ihr Konzept einer baulichen Gestaltung eines Wohn-/ Geschäfts-hauses für gastronomische Zwecke (Gastwirt-schaft) vorstellen sollen.
    In dem neu zu errichtendem Gebäude soll auch an das Wirken der früheren Gastwirts-familien Nehler/ Möller erinnert werden.
    Der Ortsheimatpfleger ist hierzu in geeigneter Art und Weise einzubinden.

Abb. 1

Abb. 2

Abb. 3