Lärmaktionsplanung

Der Lebensraum der Menschen ist stets mit Geräuschen verbunden. Mit Geräuschen, die erwünscht und verträglich sind und solchen, die als störend empfunden werden. Dieses wird als Lärm bezeichnet. Ab wann ein Geräusch als Lärm wahrgenommen wird, ist rein subjektiv.

Neben Wohn-und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm gehört Verkehrslärm zu den unangenehmsten Hauptlärmquellen. Bedingt durch die hohe Mobilität der Gesellschaft belasten Straßen-, Eisenbahn - und Fluglärm große Teile der Bevölkerung. Die Folgen sind Stress und erhöhte gesundheitliche Störungen ( z.B. Nervosität , Schlafstörungen, Konzentrationsmängel bis zu Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen).  

Durch die Lärmaktionsplanung ist den Städten und Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben worden, durch das schädliche Auswirkungen und Lärmbelästigung durch Umgebungslärm wirksam und umfassend verringert werden und ihnen vorgebeugt werden kann. Die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger wird gesteigert und ruhige Gebiete erhalten.

Der Lärmaktionsplan ist ein städtisches Gesamtkonzept, welches vielmehr aus einem Maßnahmenplan und den dazugehörigen Unterlagen besteht, als aus Kartenwerk. Inhalt des Planes ist die Beschreibung der berücksichtigten Lärmquellen, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Lärmkarten, die Aufstellung kurzfristiger Maßnahmen und das Aufzeigen langfristiger Strategien zur Verbesserung der Lärmsituation.

Bisher haben bereits drei Stufen der Lärmaktionsplanung stattgefunden (2008, 2013 und 2020). Bis 2024 muss die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 abgeschlossen sein. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hövelhof schreibt den Lärmaktionsplan der Stufe 3 fort und orientiert sich am Musteraktionsplan des Ministeriums für Umwelt, Landschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Er zeigt Maßnahmen auf, mit denen die Lärmbelästigung in den betroffenen Bereichen gesenkt werden kann.

Nachdem im ersten Schritt die Lärmkartierung veröffentlich wurde und Hinweise und Stellungnahmen entgegen genommen wurden, wurde der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hövelhof überarbeitet und fortgeschrieben.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gem. § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen und deren Mitwirkung zu ermöglichen.

Im Rahmen der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit zu den Ergebnissen der Lärmkartierung hatte die Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 die Möglichkeit sich über die Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung zu informieren und Anregungen und Hinweise zu den benannten Schwerpunkten einzubringen.

Im nächsten Schritt erhält die Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024 die Möglichkeit, sich über den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anregungen und Hinweise zum Lärmaktionsplan einzubringen.  

Der Entwurf der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung wird auf dieser Homepage veröffentlicht und liegt zusätzlich zu Einsicht im Aushangbereich des Rathauses im 2. OG aus. Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden per E-Mail an nfhvlhfd entgegen genommen.

Die Hinweise werden anschließend ausgewertet, abgewogen und in den Lärmaktionsplan integriert.

Ausführliche Informationen

Rechtliche Situation

Am 25. Juni 2002 hat die Europäische Union die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ erlassen. Die sog. „Umgebungslärmrichtlinie“ ist die Grundlage für die Verbesserung der Lebensverhältnisse in lärmbelasteten Gebieten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung verpflichtet.
Auf bundesdeutscher Ebene wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert (neu: 6. Teil – Lärmminderung, §§ 47a-e) und am 16. Juni 2005 verabschiedet. Weiterhin trat am 26. März 2006 die Vierunddreißigste Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (34. BImschV) in Kraft, um die Lärmkartierung zu regeln. Zudem wurden die einheitlichen Berechnungsmethoden und –verfahren festgelegt. Die EU-Vorgaben lehnen sich weitergehend an bestehende bundesdeutsche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien an.
In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur und Verbraucherschutz (LANUV) federführend und überwacht die Kommunen, die durch lärmstarke Verkehrswege auf ihrem Gemeindegebiet zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen angehalten sind. Der Umgang mit anderen Lärmarten (z. B. Gewerbelärm, Freizeitlärm) wird in NRW nicht erfasst, weil es hierzu bereits klar definierte nationale Regelungen gibt, um z. B. das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu koordinieren.

Lärmkartierung

Im Hövelhofer Gemeindegebiet werden die Grenzwerte auf der BAB 33 sowie der L756 überschritten. Die Lärmkarten stehen zum Download bereit. Einzusehen sind die Kartierungsergebnisse ebenfalls auf der Website des LANUV unter http://www.umgebungslaerm.nrw.de. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zur Lärmaktionsplanung in NRW.

Lärmaktionsplan

Auf Grundlage der Lärmkartierung, der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erstellt die Gemeinde den Lärmaktionsplan. Neben der Darstellung der Lärmsituation werden die Maßnahmen aufgelistet, die getroffen werden müssen, um die betroffenen Bereiche vor Lärm zu schützen. Der Lärmaktionsplan soll u. a. dazu dienen, bei künftigen Planungen (z. B. Bauleitplanung, Verkehrsplanung) das Ziel der Umgebungslärm-Minderung angemessen zu berücksichtigen. Ein Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. modifiziert fortzuführen.

Weitere allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung und zur Umgebungslärmrichtlinie erhalten Sie auf https://www.umgebungslaerm.nrw.de/ .

Informationen zur Lärmaktionsplanung der Sennegemeinde Hövelhof erhalten Sie im Bauamt.

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