Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er wird von der Gemeinde aufgestellt, sobald die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es erfordert und beinhaltet Festsetzungen über die Nutzung sowie Art und Weise der Bebaubarkeit von bestimmten Grundstücken sowie deren Erschließung. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes wird nach diesen Festsetzungen beurteilt.

Bebauungspläne sind das Hauptinstrument städtebaulicher Planung. Ein Bebauungsplan wird aus den im Flächennutzungsplan konzipierten Zielvorstellungen entwickelt und verleiht für einen abgegrenzten Bereich grundstücksscharf konkrete Baurechte. Seine Vorgaben können dabei von der festgesetzten Art der Nutzung, z.B. "Allgemeines Wohngebiet", über die Geschossigkeit bis hin zu Bestimmungen über die Baugestaltung reichen.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in hohem Maße beteiligungsorientiert und muss die unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Belange zu einem gerechten Ausgleich bringen. In mehreren Verfahrensschritten werden sowohl die betroffenen Bürger/innen als auch die Interessenvertretungen öffentlicher und privater Institutionen beteiligt. Vorgetragene Anregungen müssen sorgfältig und gerecht abgewogen werden. Am Ende des Verfahrens wird der vom Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschlossene Bebauungsplan öffentlich bekanntgemacht.

Aktuelle Offenlegungen
Rechtskräftige Bebauungspläne

Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen.

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Hinweis: Auskünfte zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie im Bauamt der Sennegemeinde Hövelhof.