Heiraten ist wieder "in". Dazu sind viele Brautleute auf der Suche nach einem ganz besonderen Erlebnis für ihre standesamtliche Zeremonie. Die Gemeinde Hövelhof kann Ihnen ein in dieser Region einmaliges Angebot präsentieren.
Die Termine, an denen das Standesamt Hövelhof auch Samstags zusätzlich für Sie da ist, können über die einzelnen Trauorte aufgerufen werden.
Die Termine für Trauungen während der Öffnungszeiten des Standesamtes finden in der Regel im Rathaus statt.
Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40;
Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66;
Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40;
Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von den persönlichen Verhältnissen
Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:
Sie werden als Eheschließende vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.
Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.
Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.
Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Die Standesbeamtin oder die Standesbeamte erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeuginnen beziehungsweise Zeugen vorgenommen werden.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben wird.
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW, Tarifstellen 5b.1.1 bis 5b.1.4)