Die Sennegemeinde Hövelhof ist zuständig für die Vergabe von (Nutzungsrechten für) Grabstätten. Grundsätzlich sind Sarg- und Urnenbestattungen möglich.
In Hövelhof sind Bestattungen auf dem kommunalen Friedhof bzw. den kirchlichen Friedhöfen in den Ortsteilen möglich. Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung bzw. in den Ortsteilen bei dem Pfarramt erfragt werden. Die Zuständigkeit der Gemeinde gilt nur für den kommunalen Friedhof in Hövelhof.
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung