Das Bauaktenarchiv des Kreises Paderborn verwaltet die Bauakten abgeschlossener Baugenehmigungsverfahren im Kreisgebiet. Die Einsichtnahme ist für auskunftsberechtigte Personen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Genehmigungsfreistellungen kann die Einsichtnahme direkt bei der Sennegemeinde Hövelhof erfolgen.
Grundsätzlich darf nur der Eigentümer oder die Eigentümerin des betreffenden Grundstücks Einsicht in die Bauakten nehmen. Dritte können eine Akteneinsicht oder Auskunft aus den Bauakten nur mit einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft erhalten.
Zur Einsicht in Bauakten sind berechtigt:
Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks
Entwurfsverfasser im Sinne der Bauordnung NRW
Zwangsverwalter
Bevollmächtigte von Gerichten
Personen mit einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft
Die Bauakten enthalten in der Regel Bauanträge, Baugenehmigungen, Pläne sowie weitere Unterlagen zu abgeschlossenen Bauvorhaben. Die Einsichtnahme kann helfen, Informationen zur baulichen Entwicklung eines Grundstücks oder zu früheren Genehmigungen zu erhalten.
Für die Terminvereinbarung zur Einsicht in die Bauakten wenden Sie sich bitte an das Bauaktenarchiv des Kreises Paderborn oder, bei Genehmigungsfreistellungen, direkt an die Sennegemeinde Hövelhof.
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich.
Als Eigentumsnachweise gelten:
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte
Folgende Vollmachten eines Eigentümers bzw. einer Eigentümerin werden anerkannt:
Schriftliche formlose Vollmacht
Maklervertrag
Vertrag mit Planungsbüro
Betreuerausweis