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Bauakten

Details

Das Bauaktenarchiv des Kreises Paderborn verwaltet die Bauakten abgeschlossener Baugenehmigungsverfahren im Kreisgebiet. Die Einsichtnahme ist für auskunftsberechtigte Personen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Genehmigungsfreistellungen kann die Einsichtnahme direkt bei der Sennegemeinde Hövelhof erfolgen.

Grundsätzlich darf nur der Eigentümer oder die Eigentümerin des betreffenden Grundstücks Einsicht in die Bauakten nehmen. Dritte können eine Akteneinsicht oder Auskunft aus den Bauakten nur mit einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft erhalten.

Zur Einsicht in Bauakten sind berechtigt:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks

  • Entwurfsverfasser im Sinne der Bauordnung NRW

  • Zwangsverwalter

  • Bevollmächtigte von Gerichten

  • Personen mit einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft

Die Bauakten enthalten in der Regel Bauanträge, Baugenehmigungen, Pläne sowie weitere Unterlagen zu abgeschlossenen Bauvorhaben. Die Einsichtnahme kann helfen, Informationen zur baulichen Entwicklung eines Grundstücks oder zu früheren Genehmigungen zu erhalten.

Für die Terminvereinbarung zur Einsicht in die Bauakten wenden Sie sich bitte an das Bauaktenarchiv des Kreises Paderborn oder, bei Genehmigungsfreistellungen, direkt an die Sennegemeinde Hövelhof.

Voraussetzungen

Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich. 

Als Eigentumsnachweise gelten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)

  • Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte

  • Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte

Folgende Vollmachten eines Eigentümers bzw. einer Eigentümerin werden anerkannt:

  • Schriftliche formlose Vollmacht

  • Maklervertrag

  • Vertrag mit Planungsbüro

  • Betreuerausweis