Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingeht. Sie dient dazu, bestimmte baurechtliche Anforderungen zu erfüllen, wenn ein Bauvorhaben sonst nicht genehmigungsfähig wäre. Die rechtliche Grundlage bildet § 85 BauO NRW 2018.
Baulasten können unter anderem dazu dienen:
fehlende Abstandsflächen auf ein anderes Grundstück zu übertragen,
einen Stellplatznachweis außerhalb des Baugrundstücks zu sichern,
eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück zu gewährleisten,
zwei Grundstücke rechtlich zu einem Baugrundstück zu vereinen (Vereinigungsbaulast).
Baulasten bleiben auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen und gelten so lange, wie ein öffentliches Interesse daran besteht.
Das Baulastenverzeichnis wird vom Kreis Paderborn geführt. Grundstückseigentümer können dort eine Eintragung beantragen oder eine Auskunft über bestehende Baulasten erhalten.
Für Eintragungen, Löschungen und Auskünfte zu Baulasten ist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Paderborn zuständig. Weitere Informationen zu Antragsverfahren und Gebühren erhalten Sie direkt beim Kreis Paderborn.