Kommunen können Mittel für Denkmalförderprogramme zur Verfügung stellen. Gefördert werden daraus kleinere Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zum Erhalt, der Pflege und der Präsentation von Denkmälern. Auf der Homepage der Gemeinde können Sie sich über aktuelle Förderaufrufe/Programmaufrufe der Sennegemeinde Hövelhof informieren.
Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde wird ausdrücklich empfohlen.
Je nach Förderprogramm bestehen unterschiedliche Fristen.
Die Voraussetzungen für die Förderung variieren je nach Förderprogramm.
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Ausgefüllter Zuwendungsantrag des jeweiligen Förderprogrammes
Zuwendungsantrag einreichen