Sie haben die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu beantragen, um eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden – anstelle des Gemeinderates.
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen Sie einige formelle Vorgaben beachten:
Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht und unterzeichnet werden.
Es müssen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Eine ausreichende Zahl an Unterschriften (Quorum) von Bürgerinnen und Bürgern muss gesammelt werden.
Die Fragestellung muss klar und mit "Ja" oder "Nein" beantwortbar sein.
Sie müssen eine Begründung sowie einen Vorschlag für die Deckung der Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben einreichen.
Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.
Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um mehr über den Ablauf und die erforderlichen Schritte zu erfahren.