Eine Befreiung von der Hundesteuer kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:
Hunde die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate in der Sennegemeinde Hövelhof aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind (Nachweis erforderlich)
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B, BL, aG, H, GI oder TBI besitzen. (Nachweis erforderlich)
für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl
Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen bei der Sennegemeinde Hövelhof zu stellen.
Gern kann dieser formlos per Mail eingereicht werden.
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.
Örtliche Hundesteuersatzung