Als Versickerung bezeichnet man die Ableitung von unverschmutztem Niederschlagswasser welches auf Dach- und Hofflächen anfällt aber nicht dem öffentlichen Abwasserkanal zugeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück dem Grundwasser wieder zugeführt wird.
Um anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser von einem Grundstück (Dach- und unverschmutzte Hofflächen) in das Grundwasser oder in ein Gewässer einzuleiten bedarf es nach den §§ 8, 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes –WHG- in Verbindung mit § 25 und § 51a des Landeswassergesetzes –LWG- einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Diese wasserrechtliche Erlaubnis ist bei dem Kreis Paderborn in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Dennoch ist der Antrag über die Gemeinde einzureichen, damit eine Stellungnahme durch das Abwasserwerk erfolgen kann.