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Grundstücksentwässerung

Details

Das Abwasserwerk ist für alle Fragen rund um den Anschluss an den öffentlichen Kanal und die Entwässerung der vorhandenen Gebäude und befestigten Flächen zuständig.

Bei einem Neubau oder Umbau ist die Grundstücksentwässerung mit dem Abwasserwerk abzustimmen.

Hierzu bedarf es einen Entwässerungsantrag, der online über den unten angegeben Antragsformular einzureichen ist.

Hinweise zur Planung der Entwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.

Kosten

Der Entwässerungsantrag ist kostenlos.

Gebührenmaßstäbe nach §4 und §5 der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung:

Schmutzwassergebühr: 2,09 € / m³ verbrauchtes Frischwasser

Niederschlagswassergebühr: 0,33 € / m² bebauter und/oder befestigter Fläche

Bei der Benutzungsgebühr für Niederschlagswasser gelten folgende Minderungsfaktoren:

  • 50 % für Flächen mit versickerungsfähigem Oberflächenbelägen (z.B. Ökopflaster, Rasengittersteine) und Überlauf an die gemeindliche Abwasseranlage.

  • 50 % für Gründachflächen mit einer dauerhaft geschlossenen bzw. lückenlosen begrünten Pflanzendecke mit einer Aufbaustärke von mindestens 10 cm und Überlauf an die gemeindliche Abwasseranlage.

  • 50 % für Flächen, die in eine Versickerungsanlage entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit Überlauf in die gemeindliche Abwasseranlage entwässern.

  • 50 %, wenn die oder der Gebührenpflichtige auf ihrem oder seinem Grundstück Niederschlagswasser, das von den bebauten und/oder befestigten Flächen nach Abs. 1 abfließt, in einer Regenwassernutzungsanlage (z.B. Zisterne) sammelt, die mit einem Not-(Überlauf) an die gemeindliche Abwasseranlage angeschlossen ist und deren Speichervolumen eine Mindestgröße von 30 Litern Niederschlagswasser pro m² dieser bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche aufweist. Voraussetzung ist ein Speichervolumen von mindestens 4 m³.

Hinweise

Nutzen Sie bitte schon rechtzeitig im Vorfeld im Zuge Ihrer Planung unsere kostenlose Beratung. So lässt sich das Thema Entwässerung schon frühzeitig in Ihre Bauplanung integrieren.

Neben dem Entwässerungsantrag ist für Neubauten auch ein Trinkwasserantrag zu stellen.

Unterlagen

Für den Entwässerungsantrag sind online mindestens folgende Unterlagen mit hochzuladen:

  • Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500 mit der Lage der öffentlichen Kanalisation und die Führung der vorhandenen und geplanten privaten Leitungen.

  • Kanaleinlassplan, erhältlich beim Abwasserwerk der Sennegemeinde Hövelhof.

  • Bauzeichnungen oder Grundrisszeichnungen des Kellers, bzw. Erdgeschosses im Maßstab 1:100 (mit allen Angaben über die Leitungsführung, Schächte, Hebeanlagen, Abscheider und sämtliche Entwässerungsgegenstände, vorgesehene oder vorhandene Materialien, Durchmesser und Abmessungen).

  • Zusätzliche Grundrisse von allen weiteren Geschossen.

  • Längenschnitte durch den Anschlusskanal vom Gebäude bis zur öffentlichen Abwasseranlage mit Höhenangaben auf NN bezogen und Darstellung der Rückstauebene.