Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ergänzen die Erziehung in der Familie; sie eröffnen den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus.
Nach §§ 24 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe –) hat jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Betreuung in Kindertagespflege. Für Kinder unter 1 Jahr gelten besondere Voraussetzungen.
Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres und endet am 30. Juli im darauffolgenden Jahr. Ab dem Jahr 2025 erfolgt die Anmeldung über das Online-Portal „Little Bird“. Der Zugang zum Portal ist über die Website www.kreis-paderborn.de/kitaportal möglich. Eltern können sich auf dem Portal einen Überblick über die verfügbaren Kitas verschaffen und für ihr Kind an maximal vier Kitas eine Betreuungsanfrage senden.
Die Kindertagespflege bietet mit der Betreuung in der Kleingruppe mit maximal 5 gleichzeitig anwesenden Kindern im familiären Rahmen für Ihr U3 Kind möglicherweise auch eine interessante Betreuungsmöglichkeit. Auch hier wird der Elternbeitrag auf der Grundlage des Einkommens und des Buchungsumfanges festgesetzt. Es gelten die gleichen Beitragssätze wie für die Betreuung im Kindergarten (siehe Beitragstabelle). Im Unterschied zu der Betreuung im Kindergarten kann in der Kindertagespflege auch eine 2-3 tägige wöchentliche Betreuung im Rahmen von 15 oder 25 Stunden erfolgen. Bei der Inanspruchnahme der Kindertagespflege sind Sie grundsätzlich nicht an die Fristen der Terminplanung der Kindergärten gebunden. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und Absprache mit der für Sie in Frage kommenden Tagespflegepersonen, da die Kindertagespflegeplätze in Hövelhof begrenzt sind.
Eine Liste aller in Hövelhof qualifizierten Kindertagespflegepersonen erhalten Sie an verschiedenen Stellen: beim Jugendamt, den Familienzentren und im Rathaus. Die Liste und weitergehende Informationen können auch per E-Mail angefordert werden: dagmar.holz@hoevelhof.deEinige Kindertagespflegepersonen sind auch im Kitaportal „Little Bird“ aufgeführt. Falls Sie Ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zur gewünschten Kindertagespflegeperson auf.
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.