Der Einbau eines Nebenzählers ist bei der Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen, sowie Brunnenanlagen zum Waschen oder der Toilettenspülung notwendig. Der Nebenzähler erfasst dabei das genutzte Wasser, welches dem öffentlichen Schmutzwasserkanal zugeführt wird. Regenwassernutzungsanalgen sind grundsätzlich beim Abwasserwerk der Sennegemeinde Hövelhof zu melden. Nicht-Trinkwasseranlagen dürfen nicht direkt mit den Trinkwasserführenden Systemen verbunden werden, da Wasser aus Nicht-Trinkwasseranlagen nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dies stellt eine Gefahr für die Trinkwasserbeschaffenheit dar, wenn Nicht-Trinkwasser in die Trinkwasser-Installation zurückfließt.
Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Betriebsdauer der Brunnenanlage / Regenwassernutzungsanlage und muss auch bei Reparatur-, Änderungs- und Erweiterungsarbeiten an der Nutzungsanlage und der Trinkwasser-Installation beachtet werden. Grundsätzlich sind Nichttrinkwasserleitungen nach der Trinkwasserverordnung und nach DIN 2403 eindeutig und dauerhaft farbig unterschiedlich zu kennzeichnen, damit es zu keiner Verwechselung kommt.
Der Nebenzähler ist durch eine Fachfirma einzubauen und durch das Abwasserwerk abnehmen zu lassen.
Für den Leistungsumfang der Abnahme und Verplombung von Nebenzählern, sowie für den Ersatz des Verwaltungsmehraufwandes für die Berücksichtigung der Wassermengen wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Die Eichfrist betrifft für manuelle Nebenzähler 6 Jahre. Hiernach ist der Zähler durch eine Fachfirma auszutauschen und anschließend durch das Abwasserwerk abnehmen zu lassen.