Jedes Gebäude ist mit einem eigenen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Hierzu bedarf es eines Antrages beim Wasserwerk der Sennegemeinde Hövelhof.
Bitte beachten Sie: Für jeden Anschluss ist ein eigener Antrag einzureichen.
Sollten Sie Bauwasser benötigen, so ist dies im Zuge des Trinkwasserantrages mit anzugeben.
Gemäß §10 der Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserversorgungssatzung ist der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung des Hausanschlusses von der Grundstücksgrenze bis einschließlich zur Hauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler - außer dem Wasserzähler - in der tatsächlichen Höhe zu ersetzen. Der Aufwand setzt sich zusammen aus Lohn-, Material- und Fremdkosten. Pro Anschluss wird ein Zeitaufwand zur Berechnung der Lohnkosten mit pauschal 3 Stunden angesetzt. Liegt der Zeitaufwand höher, so wird nach angefallenen Stunden abgerechnet.
Ist nach Ausführung der erstmaligen Erschließung durch eine Wasserversorgungsleitung infolge von Grundstücksveränderungen (z.B. Teilung, Bebauung o.ä) eine oder sind mehrere weitere Grundstücksanschlussleitungen erforderlich, gehen diese Kosten zu Lasten des Anschlussberechtigten und sind in tatsächlicher Höhe zu ersetzen.