Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. In diesem Fall fallen Mehrkosten an. Wenden Sie sich bitte vorher an das zuständige Einwohnermeldeamt.
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice (05257/5009-0) aufzunehmen.
Informationen zu Ihrem Personalausweis und dem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.
unter 24 Jahre alt: 22,80 €
über 24 Jahre alt: 37,00 €
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
über 24 Jahren: 10 Jahre gültig
Der Bürgerservice im Rathaus Hövelhof hat ein hohes Bürgeraufkommen, weshalb eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen wird. Bürger mit einem Termin werden in der Regel ohne Wartezeit direkt aufgerufen.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass
bei Erstausstellung Ihre Geburtsurkunde
digitales Lichtbild
Wichtig: Ab dem 01.05.2025 können nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess verwendet werden. Demnach dürfen ab dem 01.05.2025 keine papiergebundenen Lichtbilder mehr verwendet werden.
Sie haben die Möglichkeit bei privaten Fotodienstleistern ein solches digitales Lichtbild zu erhalten. Welche Fotodienstleister diese anbieten, finden Sie unter folgendem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Des Weiteren besteht die Möglichkeit vor Ort im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 €.
Bitte planen Sie für die Erstellung des Lichtbildes ca. 15 Minuten vor Ihrem Termin ein.
Hinweis: Bei Erstellung eines Lichtbildes für Kinder unter 8 Jahren ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen gekommen, da die Kinder den Anweisungen des Automaten nicht folgen konnten. Gerne können Sie es im Rathaus versuchen, jedoch kann eine Lichtbilderstellung bei einem Fotodienstleister nicht ausgeschlossen werden.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.
Bei der Antragsstellung einer Person unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt.
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Den Ausweis können Sie an der Zentrale des Rathauses abholen.
Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Personalausweis abzuholen.
Bei der Abholung ist Ihr bestehender Personalausweis (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.