Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Hövelhof aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Sicherstellung einer Unterkunft
notwendige Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Leistungen nach dem AsylbLG werden auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Mitarbeitenden. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)