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Asylangelegenheiten

Details

Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Hövelhof aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

  • finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Sicherstellung einer Unterkunft

  • notwendige Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Verfahrensablauf

Leistungen nach dem AsylbLG werden auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Mitarbeitenden. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Rechtsgrundlagen

  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)