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Rentenangelegenheiten

Details

Folgende Anträge können gestellt werden:

  • Altersrenten

  • Hinterbliebenenrenten:

  • Witwen- und Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente

  • Erziehungsrente (wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist)

  • Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung

  • Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

  • Antrag auf Kontenklärung bei ungeklärten Zeiten Antrag für den Versorgungsausgleich bei Scheidung

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Hinweise

Darüber hinaus gehende kostenlose Auskunft und Beratung erhalten Sie auch bei folgenden Einrichtungen:

 

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Westfalen unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 100048011

Sprechzeiten:

Mo - Do

08.00 - 19.30 Uhr

Fr

08.00 - 17.00 Uhr

 

Versichertenältesten und Versichertenberater/-innen der Deutschen Rentenversicherung
Sie sind ehrenamtlich tätig und helfen Ihnen in allen Fragen zur Rentenversicherung, auch beim Ausfüllen der Vordrucke. Die Anschriften erfahren Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, Versicherungsämtern, Gewerkschaften, Krankenkassen, Berufsverbänden und im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung.

Unterlagen

Für die Altersrente:

  • Gültiger Personalausweis

  • Krankenversicherungskarte

  • Bankverbindung

  • Steuerliche Identifikationsnummer

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder

  • Rentenunterlagen mit Versicherungsverlauf

  • Nachweise über Einkommen ab Rentenbeginn

  • Auflistung aller Krankenkassen ab 01.01.1996

Für die Erwerbsminderungsrente:

  • Alle Unterlagen wie bei Altersrente

  • Zusätzlich:

    • Anschriften der behandelnden Ärztinnen/Ärzte und Kliniken

    • REHA-Berichte und Entlassungsdaten

Für die Hinterbliebenenrente:

  • Alle Unterlagen wie bei Altersrente (vom hinterbliebenen Ehegatten)

  • Zusätzlich:

    • Sterbeurkunde der verstorbenen Person

    • Rentenunterlagen beider Ehegatten

    • Nachweise über Einkommen ab Rentenbeginn

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

  • Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

  • Rentenversicherungs-Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung

  • Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)

  • Verordnung über die Rentenversicherung (Rentenversicherungs-Verordnung – RVV)

  • Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)

  • Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)

  • Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung)

  • Grundsätze der Rentenberechnung (Rentenrechtliche Zeiten und Entgeltpunkte)

  • Gesetz über die Zahlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RentenZahlungsgesetz – RentZahlG)

  • Verordnung zur Durchführung des § 90 SGB VI (Kontenklärung-Verordnung – KKV)

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG)

  • EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (z. B. VO (EG) 883/2004)