Die kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechperson für Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige. Sie unterstützt in vielfältigen Bereichen mit dem Ziel der Gleichberechtigung und gesellschaftlichen Inklusion.
Zu den Aufgaben gehören:
Beratung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten
Vermittlung bei Schwierigkeiten und Konflikten
Zusammenarbeit mit Institutionen und Interessenvertretungen
Information über Rechte und Leistungen für Menschen mit Behinderung
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
Die Behindertenbeauftragte arbeitet eng mit relevanten Akteuren zusammen, um Barrieren abzubauen und die Chancengleichheit zu verbessern. Ziel ist es, ein inklusives Umfeld zu schaffen, in dem alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
Wohnsitz in der Kommune
Anliegen im Zusammenhang mit Behinderung
Ggf. Nachweise über die Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)
Relevante Unterlagen zum Anliegen
Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Landesgleichstellungsgesetz (LGG)