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Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung

Details

Die kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechperson für Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige. Sie unterstützt in vielfältigen Bereichen mit dem Ziel der Gleichberechtigung und gesellschaftlichen Inklusion.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten

  • Vermittlung bei Schwierigkeiten und Konflikten

  • Zusammenarbeit mit Institutionen und Interessenvertretungen

  • Information über Rechte und Leistungen für Menschen mit Behinderung

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung

Die Behindertenbeauftragte arbeitet eng mit relevanten Akteuren zusammen, um Barrieren abzubauen und die Chancengleichheit zu verbessern. Ziel ist es, ein inklusives Umfeld zu schaffen, in dem alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Kommune

  • Anliegen im Zusammenhang mit Behinderung

Unterlagen

  • Ggf. Nachweise über die Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)

  • Relevante Unterlagen zum Anliegen

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)