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Feuerwehrangelegenheiten

Details

Die Feuerwehrangelegenheiten umfassen organisatorische und administrative Aufgaben, wie die Pflege von Personalakten und die Überprüfung von Dokumenten wie Führerscheinen und Einsatztauglichkeit. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Organisation von Lehrgängen, Unterstützung der Leitung der Feuerwehr und die Erstellung von Statistiken gemäß den Vorgaben des Innenministeriums. Zudem wird der Brandschutzbedarfsplan erstellt und die Mitarbeit in Brand- und Katastrophenschutzgremien sowie die Beschaffung von Feuerwehrgeräten und Fahrzeugen übernommen. Als Brandschutzbeauftragter erfolgen Begehungen der gemeindlichen und Industriellen Objekte und die Pflege der Brandschaupflichtigen Objektliste.

Rechtsgrundlagen

  • BHKG-NRW (Brand- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen)

  • VOFF NRW (Verordnung über den feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen)

  • Brandschutzbedarfsplanung

  • Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetz