Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Details

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

Kosten

Einzelfallabhängig, mindestens EUR 32,00

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Hinweise

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): 14 Tage

Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): befristet

Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

Voraussetzungen

keine

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Unterlagen

Lageplan, Baubeschreibung, Antrag

  • Hauptantrag
    • Formlos
  • Nachweise
    • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht