Wenn ein Sterbefall in Hövelhof eintritt, muss dieser spätestens am dritten Werktag nach dem Tod dem Standesamt Hövelhof angezeigt werden.
Die Anzeige kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, die Anzeige schriftlich vorzunehmen. Ein entsprechendes Formular steht unter unseren Onlinediensten zur Verfügung.
Mit der Anzeige wird der Tod im Sterberegister offiziell beurkundet. Anschließend können Sie Sterbeurkunden beantragen, die Sie beispielsweise für die Regelung des Nachlasses oder für Versicherungen und soziale Leistungen benötigen.
Das beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt in der Praxis häufig die Anzeige und die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beim Standesamt. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit Ihrem Bestatter abzusprechen, um die Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Die Anzeige eines Sterbefalls ist gebührenfrei.
Urkunden für die Bestattung oder für Sozialversicherungen sind gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde kostet 5,00 Euro.
Ein Sterbefall in Hövelhof muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt angezeigt werden.
Die Beurkundung des Sterbefalls erfolgt unmittelbar nach Prüfung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
Der Tod der Person ist eingetreten und von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt.
Eine Todesbescheinigung liegt vor.
Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
Geburtsurkunde der verstorbenen Person
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie ggf. Nachweis über deren Auflösung
Personalausweis oder Reisepass (falls vorhanden)
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Nach der Beurkundung des Sterbefalls kontaktiert das Standesamt Hövelhof das beauftragte Bestattungsunternehmen zur Abholung der Unterlagen und Sterbeurkunden.
Zur Beschleunigung können die erforderlichen Unterlagen auch vorab per E-Mail an standesamt@hoevelhof.de übermittelt werden.
Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mit den erforderlichen Unterlagen mündlich beim Standesamt Hövelhof an. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dieses die Anzeige und Einreichung der Unterlagen für Sie.
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.