Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Anzeige eines Sterbefalls

Details

Die Anzeige eines Sterbefalles ist nach dem Personenstandsgesetz (§§ 28 ff.) beim zuständigen Standesamt vorzunehmen. Diese Anzeige muss spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod erfolgen. Verpflichtet zur Anzeige sind in der Regel die Personen, die den Tod festgestellt haben, sowie in bestimmten Fällen auch Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder andere Institutionen. Für Sterbefälle in Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Die Anzeige kann online über das Formular „Sterbefallanzeige“ erfolgen. Mit der Anzeige wird der Tod des Verstorbenen im Standesregister beurkundet. Darüber hinaus kann nach der Beurkundung eine Sterbeurkunde beantragt werden, die für die Abwicklung des Nachlasses sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen bei Versicherungen oder sozialen Einrichtungen benötigt wird.

Kosten

Die Anzeige des Sterbefalles selbst ist kostenfrei.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde fällt eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € an.

Die Ausstellung von Urkunden für die Bestattung sowie für Sozialversicherungen ist kostenlos.

Fristen

Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

Unterlagen

Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Todesbescheinigung des Arztes

  • Ausweis der verstorbenen Person

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Falls zutreffend, Nachweis über die Auflösung der Ehe (z. B. Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil)

  • Geburtsurkunde minderjähriger Kinder des Verstorbenen

Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer lückenlos in die deutsche Sprache übersetzt werden. Zudem können weitere Unterlagen angefordert werden, wie etwa eine Einbürgerungsurkunde.

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

  • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mit den benötigten Unterlagen mündlich an.

  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

  • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall mit den benötigten Unterlagen für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (§§ 28 ff.)