Eine Vaterschaftsanerkennung kann jederzeit erfolgen – sogar schon vor der Geburt des Kindes. Sie kann bei verschiedenen Stellen wie dem Standesamt Hövelhof, beim Jugendamt oder bei einem Notar durchgeführt werden.
Für die Beurkundung beim Standesamt Hövelhof erscheinen Vater und Mutter persönlich. Ein Termin ist nicht zwingend, wird jedoch empfohlen, damit der Standesbeamte ausreichend Zeit für Beratung und Beurkundung hat. Der Vater erklärt die Vaterschaft, die Mutter erteilt ihre Zustimmung und beide Erklärungen werden öffentlich beurkundet. Anschließend erhalten Sie jeweils eine beglaubigte Abschrift als Nachweis.
Die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Wenn Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgeerklärung) abgeben möchten, können Sie diese beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden lassen.
Der Vater muss die Vaterschaft persönlich erklären.
Es darf keine Vaterschaft eines anderen Mannes bestehen.
Die Anerkennung darf nicht an Bedingungen oder Fristen geknüpft sein.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Alle Erklärungen müssen öffentlich beurkundet und persönlich abgegeben werden.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
Geburtsurkunde von Mutter und Vater
Nachweis des voraussichtlichen Entbindungstermins (Mutterpass) oder Geburtsurkunde des Kindes
Ggf. Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe der Mutter (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Vater und Mutter erscheinen persönlich beim Standesamt Hövelhof. Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen.
Der Vater erklärt die Vaterschaft, die Mutter erteilt ihre Zustimmung. Beide Erklärungen werden öffentlich beurkundet.
Sie erhalten jeweils eine beglaubigte Abschrift als Nachweis.
Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.