Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen, müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören Hygienevorschriften, Kennzeichnungspflichten und Anforderungen an die Produktsicherheit.
Regelmäßige Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung stellen sicher, dass die Betriebe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verstöße können zu Maßnahmen wie Verwarnungen, Bußgeldern oder Betriebsstilllegungen führen.
Falls Sie Fragen zu gesetzlichen Vorgaben haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Lebensmittelüberwachung des Kreises Paderborn als zuständige Behörde.
Zuständige Stelle: Kreis Paderborn, Fachbereich Lebensmittel und Veterinärwesen
Telefon: 05251 / 308-0
Kreis Paderborn, Fachbereich Lebensmittel und Veterinärwesen
Telefon: 05251 / 308-0
E-Mail: lebensmittelueberwachung@kreis-paderborn.de