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Geruchsbelästigung

Details

Wenn Sie eine Belästigung durch unangenehme Gerüche wahrnehmen, können Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen. Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung so viele Informationen wie möglich an, z. B. Art des Geruchs, Zeitpunkt und Ort der Wahrnehmung. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen der weiteren Bearbeitung durch die Behörde. Nach Eingang Ihrer Meldung wird geprüft, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Bitte beachten Sie, dass für Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausbringung von Gülle, Jauche, Geflügelkot oder stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Paderborn, zuständig ist.

Die Ermittlung zu Geruchsbelästigungen, welche von gewerblichen Betrieben ausgehen, obliegt dem Kreis Paderborn als zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Genauere Angaben zu Ort und Zeitpunkt sind erforderlich

Unterlagen

Beschreibung der Geruchsbelästigung
Datum und Uhrzeit der Wahrnehmung
Adresse oder Standortangabe

Rechtsbehelf

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW)
Landwirtschaftskammergesetz Nordrhein-Westfalen (LwKG NRW)

Weiterführende Informationen

Für die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden, die die Ausbringung von Gülle, Jauche, Geflügelkot oder stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdünger betreffen, ist die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Paderborn, Bleichstr. 41, 33102 Paderborn, Tel. 05251/1354-0 als landwirtschaftliche Fachbehörde zuständig.

Für die Meldung gewerblicher Geruchsbelästigungen wenden Sie sich bitte an den Kreis Paderborn als zuständige Behörde.