Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen, aufgeben oder Veränderungen in Ihrer bestehenden gewerblichen Tätigkeit vornehmen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Gewerbebehörde zu melden. Die Meldung erfolgt als Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung.
Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag vollständig ausgefüllt ein. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig davon, ob Sie ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe betreiben. Auch bei einem Wechsel des Geschäftssitzes innerhalb der Gemeinde oder bei einem Wechsel der Tätigkeit ist eine Ummeldung erforderlich.
Sie können die Anzeige persönlich, schriftlich oder online einreichen. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige – den sogenannten Gewerbeschein.
Die Gewerbeanzeige wird von der Behörde unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie an weitere betroffene Stellen weitergeleitet. Bitte bewahren Sie Ihre Bestätigung gut auf, da sie für andere Verfahren notwendig sein kann.
Beachten Sie, dass bei verspäteter oder unterlassener Anzeige eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Meldung kann persönlich beim zuständigen Ordnungsamt oder online über das Wirtschaftsportal des Landes erfolgen. Weitere Formulare bezüglich der Gewerbean-, ab- oder -ummeldung finden Sie unter Downloads oder nutzen Sie den hinterlegten Assistenten der Gemeinde Hövelhof.
Die Gebühren variieren je nach Art der Meldung und können beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.
Volljährigkeit
Keine Gewerbeuntersagung
ggf. weitere Erlaubnisse oder Nachweise je nach Tätigkeit
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder -ummeldung Formular
Gegebenenfalls weitere Unterlagen je nach Art des Gewerbes (z. B. Genehmigungen oder Erlaubnisse)
ggf. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
bei Handwerksbetrieben: ggf. Eintragung in die Handwerksrolle
Gewerbeordnung (GewO)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Landesrechtliche Vorschriften