Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht abgestellt werden. Dazu zählen unter anderem Autos ohne Kennzeichen oder mit abgelaufener Zulassung. Solche Fahrzeuge können eine Gefahr für den Verkehr oder die Umwelt darstellen und müssen entfernt werden.
Bitte melden Sie der zuständigen Ordnungsbehörde, wenn Sie ein solches Fahrzeug feststellen. Ihre Mitteilung hilft dabei, unzulässige Nutzungen öffentlicher Flächen zu unterbinden und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Reichen Sie Ihre Anzeige mit möglichst genauen Angaben zum Standort und Zustand des Fahrzeugs ein. Wenn möglich, fügen Sie auch Fotos bei. Die Ordnungsbehörde prüft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Entfernung ein. In bestimmten Fällen kann die Behörde das Fahrzeug sicherstellen oder abschleppen lassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine Sofortmaßnahme handelt. Die Prüfung erfolgt in einem ordnungsrechtlichen Verfahren, das gesetzliche Vorgaben einhalten muss.
Das Fahrzeug steht auf öffentlichem Grund (z. B. Straße, Parkplatz)
Das Fahrzeug ist nicht zugelassen (z. B. fehlendes Kennzeichen, abgelaufene Zulassung)
Es besteht der Verdacht auf eine unerlaubte Nutzung des öffentlichen Raums
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)