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Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Details

Öffentliche Verkehrsflächen – wie Straßen, Gehwege oder Plätze – dürfen grundsätzlich nur für den Verkehr genutzt werden. Wenn Sie diese Flächen anderweitig verwenden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Eine solche besondere Nutzung wird als Sondernutzung bezeichnet und ist genehmigungspflichtig. Diese wird vom Baulastträger der Straße, also dem jeweiligen Eigentümer, erteilt.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage und Art der Fläche. In den meisten Fällen ist das Ordnungsamt oder der Kreis Paderborn verantwortlich. Um die Erlaubnis zu erhalten, ist ein Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen einzureichen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, da die Bearbeitung je nach Einzelfall variieren kann.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung ohne Genehmigung nicht gestattet ist und zu Sanktionen führen kann.

Kosten

Die Gebühren sind vom Umfang der Erlaubnis abhängig. Die Mindestgebühr beträgt 32,00 Euro.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Die Nutzung muss dem öffentlichen Interesse entsprechen.
    Der Antrag muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
    Sicherheits- und Verkehrsanordnungen müssen eingehalten werden.

Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung
    Lageplan mit genauer Darstellung der beanspruchten Fläche
    Baubeschreibung mit Angaben zur Art und Dauer der Nutzung

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Einzelfall ab.

Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
    Sondernutzungssatzung der jeweiligen Kommune

Rechtsbehelf