Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Antrag auf Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes

Details

Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes zu beantragen,
wenn Mitarbeitende während der Arbeitszeit an Einsätzen,
Lehrgängen oder Fortbildungen der Feuerwehr teilgenommen haben. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen und das Merkblatt für Arbeitgeber, welches detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren enthält.

Kosten

Die Bearbeitung des Antrags ist kostenfrei.

Fristen

Der Antrag auf Erstattung kann bis zum 31.03. des Folgejahres eingereicht werden.

Voraussetzungen

  • Die oder der Mitarbeitende hat an einem Feuerwehr-Einsatz, einem Lehrgang oder einer Fortbildung teilgenommen.
    Der Arbeitsverdienst wurde durch das Unternehmen fortgezahlt.
    Ein vollständig ausgefüllter Antrag liegt vor.
    Die Antragsfrist wurde eingehalten.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
    Nachweis der Teilnahme an Einsatz, Lehrgang oder Fortbildung
    Gehaltsnachweis oder vergleichbare Dokumentation
    Bankverbindung für die Erstattung

Rechtsgrundlagen

  • Feuerwehrgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FwG NRW)
    Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
    Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
    Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Rechtsbehelf