Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes zu beantragen,
wenn Mitarbeitende während der Arbeitszeit an Einsätzen,
Lehrgängen oder Fortbildungen der Feuerwehr teilgenommen haben. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen und das Merkblatt für Arbeitgeber, welches detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren enthält.
Die Bearbeitung des Antrags ist kostenfrei.
Der Antrag auf Erstattung kann bis zum 31.03. des Folgejahres eingereicht werden.
Die oder der Mitarbeitende hat an einem Feuerwehr-Einsatz, einem Lehrgang oder einer Fortbildung teilgenommen.
Der Arbeitsverdienst wurde durch das Unternehmen fortgezahlt.
Ein vollständig ausgefüllter Antrag liegt vor.
Die Antragsfrist wurde eingehalten.
Vollständig ausgefüllter Antrag
Nachweis der Teilnahme an Einsatz, Lehrgang oder Fortbildung
Gehaltsnachweis oder vergleichbare Dokumentation
Bankverbindung für die Erstattung
Feuerwehrgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FwG NRW)
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)