Das Bildungspaket bietet Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit, an Bildungs- und Teilhabeangeboten teilzunehmen. Die finanzielle Unterstützung wird für verschiedene Bereiche gewährt:
Schulausflüge und Fahrten:
Ein- und mehrtägige Fahrten der Schule oder Kindertageseinrichtung werden bezuschusst.
=> Voraussetzung ist ein Nachweis über Kosten, Termin und Zahlungsmodalitäten.
Schülerbeförderungskosten:
Gefördert werden die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule, sofern keine anderen Zuschüsse vorhanden sind oder die Kosten nicht selbst getragen werden können.
=> Ein ablehnender Bescheid des Schulträgers ist erforderlich.
Lernförderung:
Zusätzliche Nachhilfeleistungen können erstattet werden, wenn sie notwendig sind, um die Lernziele zu erreichen.
=> Eine Bestätigung der Schule und gegebenenfalls Angaben zum Nachhilfeanbieter sind erforderlich.
Gemeinschaftliches Mittagessen:
Zuschüsse für Mittagessen in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Horten können beantragt werden.
=> Ein Nachweis über die entstandenen Kosten ist notwendig.
Teilhabe am sozialen Leben:
Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel und kulturelle Angebote können für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernommen werden.
=> Ein Nachweis über die Kosten ist erforderlich.
Schulbedarfspaket:
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Austattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 1. August eines Jahres 130 Euro und 1. Februar 65 Euro.
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck und Radiergummi) sowie die Schulbücher.
Ansprüche verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, deren Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder das Einkommen der Familie gedeckt werden können und die eine der folgenden Leistungen erhalten:
Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Kinderzuschlag oder
Wohngeld.
Für Leistungen im Bereich "Teilhabe am sozialen Leben" gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Bescheid über Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen)
Bescheinigungen der Schule oder Kindertageseinrichtung,
Rechnungen, Quittungen und weitere relevante Nachweise.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über das Antragsverfahren.
Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare aus und unterschreiben Sie diese.
Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei.
Reichen Sie den Antrag postalisch oder persönlich ein.
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)