Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die vorgelegte Kopie mit dem Original übereinstimmt oder dass eine Unterschrift echt ist.
Die Beglaubigung kann nur erfolgen, wenn das Original vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass deutsche standesamtliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) nicht beglaubigt werden dürfen. Für den Fall, dass Sie eine solche Urkunde beglaubigen lassen wollen, wenden Sie sich bezüglich einer Zweitabschrift an das Standesamt, welches die originale Urkunde ausgestellt hat.
3,00 € je Beglaubigung
2,00 € je Unterschriftbeglaubigung
1,50 € je Beglaubigung (bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises)
Beglaubigungen können im Laufe des Tages (während der Öffnungszeiten) an der Zentrale des Rathauses abgegeben werden und am darauffolgenden Tag abgeholt werden.
Vorlage der Originalunterlagen
Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausl. Ausweisdokument, Pass oder Passersatz)
Das originale Dokument
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Gebührenordnung der Gemeinde Hövelhof
Personenstandsgesetz (PStG)