Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Beglaubigungen

Details

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die vorgelegte Kopie mit dem Original übereinstimmt oder dass eine Unterschrift echt ist.

Die Beglaubigung kann nur erfolgen, wenn das Original vorgelegt wird.

Bitte beachten Sie, dass deutsche standesamtliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) nicht beglaubigt werden dürfen. Für den Fall, dass Sie eine solche Urkunde beglaubigen lassen wollen, wenden Sie sich bezüglich einer Zweitabschrift an das Standesamt, welches die originale Urkunde ausgestellt hat.

Kosten

  • 3,00 € je Beglaubigung

  • 2,00 € je Unterschriftbeglaubigung

  • 1,50 € je Beglaubigung (bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises)

Hinweise

Beglaubigungen können im Laufe des Tages (während der Öffnungszeiten) an der Zentrale des Rathauses abgegeben werden und am darauffolgenden Tag abgeholt werden.

Voraussetzungen

  • Vorlage der Originalunterlagen

Unterlagen

  • Ausweisdokument  (Personalausweis, Reisepass, ausl. Ausweisdokument, Pass oder Passersatz)
    Das originale Dokument

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

  • Gebührenordnung der Gemeinde Hövelhof

  • Personenstandsgesetz (PStG)