Der Familienpass bietet Ihnen und Ihrer Familie zahlreiche Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen wie Freizeit, Kultur und Bildung innerhalb der Sennegemeinde. Er kann unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen beantragt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit dem Familienpass können Sie Ermäßigungen bei verschiedenen kommunalen Einrichtungen, Veranstaltungen und Partnern der Gemeinde in Anspruch nehmen. Die nach diesen Richtlinien möglichen Vergünstigungen können sowohl von den Inhabern des Hövelhofer Familienpasses als auch von Familienpassinhabern der übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie von Familienpassinhabern der Nachbargemeinden Verl und Schloß Holte-Stukenbrock in Anspruch genommen werden.
Vergünstigungen:
Klassenfahrten: Zuschuss von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten (max. 50,00 EUR), bei einer Mindestdauer von 3 Tagen. Nachweis erforderlich.
Kinder-, Jugend- und Familienerholungsmaßnahmen: Zuschuss von 1,00 EUR pro Tag und Teilnehmer (max. 21 Tage). Nachweis erforderlich.
Kinderreisepässe: Gebührenfreie Ausstellung.
Standesamtsgebühren: Gebührenfreie Beurkundung der Geburt eines anspruchsberechtigten Kindes.
Kulturelle Veranstaltungen: Freier Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde.
Volkshochschule: Ermäßigung bis zu 50 % auf Kurse des Volkshochschulzweckverbandes.
Volksbildungswerk: Ermäßigungen bis zu 50 % auf Kursgebühren und Eintrittsgelder (max. 25,00 EUR pro Veranstaltung).
Vereine: Ermäßigte Eintrittsgelder und Beitragsermäßigungen bei ortsansässigen Vereinen.
Bitte beachten Sie, dass der Familienpass in regelmäßigen Abständen verlängert werden muss. Über die Gültigkeitsdauer sowie die erforderlichen Schritte zur Beantragung oder Verlängerung informieren wir Sie gerne.
Die Ausstellung des Familienpasses ist kostenfrei.
Der Familienpass muss jährlich verlängert werden.
Hauptwohnsitz in Hövelhof
Familien mit mindestens drei Kindern oder zwei Kindern, wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden
Berechtigung für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren oder Kindergeldanspruch
Berechtigter Personenkreis: Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wehr-/Ersatzdienstleistende
Ausgefüllter Antrag
Personalausweis oder Reisepass
Nachweise der familiären Lebensgemeinschaft (z. B. Geburtsurkunden, Kindergeldbescheid, Leistungsbescheide)
Kommunale Satzung zur Förderung von Familien
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Familienpassrichtlinien der Gemeinde Hövelhof (FPR) in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011