Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben oder einen Fundgegenstand abgeben möchten, steht Ihnen das Fundbüro der Sennegemeinde Hövelhof zur Verfügung.
Sie können das Fundbüro persönlich während der Öffnungszeiten aufsuchen oder das Online-Fundbüro nutzen.
Sollte sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer ergeben, beispielsweise bei Ausweisdokumenten, wird eine schriftliche Benachrichtigung versandt.
Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen, sich direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen zu wenden.
Finder haben die Möglichkeit, eine abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten in ihr Eigentum zu übernehmen, sofern der Verlierer nicht ermittelt werden konnte. Voraussetzung ist eine entsprechende Erklärung bei der Abgabe.
Abgabe der Fundsache im Fundbüro
Fristgerechte Meldung bei Verlust
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
Je nach Art der Fundsache gegebenenfalls weitere Unterlagen
Fundsachen benötigen erfahrungsgemäß einige Tage bis sie im Fundbüro eingehen. Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen nachzufragen.
Daten zu verlorenen Gegenständen können aus organisatorischen Gründen nicht gespeichert werden. Bitte senden Sie eine E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung des verlorenen Gegenstands. Eine Rückmeldung erfolgt so schnell wie möglich.
Bei Fahrrädern kann die Bearbeitung länger dauern.
§ 965, § 971 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)