Ein Befall mit Schädlingen wie Ratten, Mäusen oder bestimmten Insekten kann eine Gefahr für die Gesundheit und die öffentliche Ordnung darstellen. Wenn Sie einen solchen Befall feststellen – etwa auf einem Grundstück, in einem Gebäude oder im öffentlichen Raum – informieren Sie bitte umgehend die zuständige Stelle.
Die Kommune ist in bestimmten Fällen selbst für die Bekämpfung verantwortlich, etwa wenn es sich um öffentlichen Grund handelt. Liegt der Befall auf privatem Grund, kann die Eigentümerin oder der Eigentümer zur Beseitigung verpflichtet sein. Die Kommune kann hierzu Hinweise geben oder eine Frist zur Durchführung setzen.
Bitte schildern Sie bei Ihrer Meldung möglichst genau den Ort und die Art des Befalls. Bei Bedarf wird eine Fachfirma mit der Bekämpfung beauftragt oder Ihnen wird empfohlen, selbst eine Schädlingsbekämpfung zu veranlassen.
Auch wenn Sie selbst eine Firma beauftragen, kann es sinnvoll sein, die Kommune zu informieren – insbesondere bei starkem Befall oder wenn andere Personen betroffen sein könnten.
Schädlingsbefall auf öffentlichen Verkehrsflächen oder in kommunalen Einrichtungen
Meldung des Befalls beim zuständigen Sachbereich Sicherheit und Ordnung
Je nach Einzelfall und Dringlichkeit variabel
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen