In Deutschland besteht für Eigentümer von Gebäuden mit Feuerstätten eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger. Diese Maßnahmen dienen der Brandsicherheit und der ordnungsgemäßen Funktion der Heizungsanlage.
Die Zuständigkeit liegt bei den bestellten Bezirksschornsteinfegermeistern. Das Gemeindegebiet ist in mehrere Kehrbezirke unterteilt, und je nach Wohnadresse ist ein bestimmter Bezirksschornsteinfegermeister für Sie zuständig. Dieser ist verantwortlich für:
Regelmäßige Kehr- und Reinigungsarbeiten
Abnahmen und Überprüfungen neuer Feuerstätten
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Beratung zu Brandschutz und Energieeffizienz
Sie werden von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister über fällige Arbeiten informiert. Alternativ können Sie sich bei Fragen direkt an ihn wenden.
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)
Feuerstättenverordnung des Landes NRW