Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden, wenn Sie dringend einen Identitätsnachweis benötigen und nicht auf die Ausstellung eines regulären Personalausweises (2-3 Wochen) warten können.
Der Antrag muss persönlich im Bürgerservice gestellt werden.
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
10,00 € (Barzahlung oder per EC-Karte)
Der Bürgerservice im Rathaus Hövelhof hat ein hohes Bürgeraufkommen, weshalb eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen wird. Bürger mit einem Termin werden in der Regel ohne Wartezeit direkt aufgerufen.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Persönliches Erscheinen im Bürgerservice
Identitätsnachweis (z. B. alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde)
Dringender Bedarf an einem Ausweisdokument
bei der Beantragung für Kinder unter 16 Jahren, ist die Anwesenheit mindestens eines Elternteils sowie die Vorlage der Einverständniserklärung erforderlich
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
bisheriger Personalausweis (falls vorhanden)
Alternativ: Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
digitales Lichtbild
Wichtig: Ab dem 01.05.2025 können nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess verwendet werden. Demnach dürfen ab dem 01.05.2025 keine papiergebundenen Lichtbilder mehr verwendet werden.
Sie haben die Möglichkeit bei privaten Fotodienstleistern ein solches digitales Lichtbild zu erhalten. Welche Fotodienstleister diese anbieten, finden Sie unter folgendem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Des Weiteren besteht die Möglichkeit vor Ort im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 €.
Bitte planen Sie für die Erstellung des Lichtbildes ca. 15 Minuten vor Ihrem Termin ein.
Hinweis: Bei Erstellung eines Lichtbildes für Kinder unter 8 Jahren ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen gekommen, da die Kinder den Anweisungen des Automaten nicht folgen konnten. Gerne können Sie es im Rathaus versuchen, jedoch kann eine Lichtbilderstellung bei einem Fotodienstleister nicht ausgeschlossen werden.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgehändigt.
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweisverordnung (PAuswV)
Verwaltungsgebührenordnung (VwGebO)