Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn nachgewiesen wird, dass die Beantragung eines regulären oder Expressreisepasses nicht mehr rechtzeitig vor der geplanten Reise erfolgen kann.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Reiseland vorläufige Reisepässe akzeptiert. Diese Information erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise".
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich. Bei der Antragstellung einer Person unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Zudem muss mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung anwesend sein. Bei bestehender Betreuung ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.
26,00 €
Zahlung bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte
Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Reiseland den vorläufigen Reisepass akzeptiert.
Der Bürgerservice im Rathaus Hövelhof hat ein hohes Bürgeraufkommen, weshalb eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen wird. Bürger mit einem Termin werden in der Regel ohne Wartezeit direkt aufgerufen.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Die Beantragung eines regulären oder Expressreisepasses ist zeitlich nicht mehr möglich (weniger als fünf Tage bis Reisebeginn)
Der Antrag muss persönlich gestellt werden
Gegebenenfalls Zustimmung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
Gültiger oder ungültiger Reisepass und/oder Kinderreisepass und/oder Personalausweis
bei Erstausstellung Ihre Geburtsurkunde
Nachweis der Reise (z. B. Flugticket oder Reisebestätigung)
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei Antragstellung für Personen unter 18 Jahren)
digitales Lichtbild
Wichtig: Ab dem 01.05.2025 können nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess verwendet werden. Demnach dürfen ab dem 01.05.2025 keine papiergebundenen Lichtbilder mehr verwendet werden.
Sie haben die Möglichkeit bei privaten Fotodienstleistern ein solches digitales Lichtbild zu erhalten. Welche Fotodienstleister diese anbieten, finden Sie unter folgendem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Des Weiteren besteht die Möglichkeit vor Ort im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 €.
Bitte planen Sie für die Erstellung des Lichtbildes ca. 15 Minuten vor Ihrem Termin ein.
Hinweis: Bei Erstellung eines Lichtbildes für Kinder unter 8 Jahren ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen gekommen, da die Kinder den Anweisungen des Automaten nicht folgen konnten. Gerne können Sie es im Rathaus versuchen, jedoch kann eine Lichtbilderstellung bei einem Fotodienstleister nicht ausgeschlossen werden.
Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgestellt
Die Abholung erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (mit Abholvollmacht und Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person)
Passgesetz (PassG)
Passverordnung (PassV)
Bundesmeldegesetz (BMG)