Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch auch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist dann kein separater Antrag erforderlich.
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Im Straßenraum dürfen durch eine solche Gehwegüberfahrt keine Stellplätze verloren gehen.
Lageplan, Baubeschreibung, Antrag, ggfls. Fotos
Einzelfallabhängig
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Straßen- und Wegegesetz NRW