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Abholung Ausweisdokumente

Details

Wenn Ihr Personalausweis/Reisepass fertiggestellt wurde, können Sie das Dokument im Rathaus ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten abholen. Sie erhalten zuvor eine Benachrichtigung per E-Mail/Brief, wenn das Ausweisdokument fertiggestellt wurde.

Bei der Abholung muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt werden, da dieses ungültig wird.

Bitte holen Sie das neue Ausweisdokument persönlich ab. Sollten Sie verhindert sein, stellen Sie der bevollmächtigten Person eine Abholvollmacht aus und geben Sie dieser Ihr altes Ausweisdokument zur Abholung mit. Die Abholvollmacht finden Sie unter Downloads.

Bei minderjährigen Personen muss mindestens ein Elternteil bei der Abholung anwesend sein. Bei Personalausweisen unter 16 Jahren und bei Reisepässen unter 18 Jahren.

Wenn bei der Beantragung noch keine Einverständniserklärung beider Sorgebrechtigten vorgelegen hat, ist diese spätestens bei der Abholung vorzulegen. Den Vordruck für die Einverständniserklärung finden Sie unter Downloads.

Hinweise

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.

Unterlagen

  • Ihr altes Ausweisdokument (Ausnahme: Es ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 

  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises