Wenn Ihr Personalausweis fertiggestellt wurde, können Sie das Dokument bei der zuständigen Stelle abholen. In vielen Fällen erhalten Sie zuvor eine schriftliche Information. Ihr Ausweisdokument wird zentral produziert und anschließend an die Kommune geliefert. Erst nach Eingang vor Ort ist eine Abholung möglich.
Bei der Abholung muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt und abgegeben werden, da dieses ungültig wird. Sollte das alte Dokument verloren gegangen oder bereits ungültig sein, teilen Sie dies bitte direkt bei der Abholung mit.
Bitte holen Sie das neue Dokument persönlich ab. Bei minderjährigen Personen müssen die Sorgeberechtigten der Abholung zustimmen. Eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich, wenn die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Ausweis schon eingetroffen ist, können Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle erkundigen. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gern weiter und informieren über mögliche Abholzeiten.
Das Ausweisdokument kann während der Öffnungszeiten des Bürgerservices und ohne Termin abgeholt werden.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.
Ihr altes Ausweisdokument (Ausnahme: Es ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises