Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes für die Eheschließung im Ausland. In dieser Bescheinigung werden beide Verlobten genannt.
Sie bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen.
Das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Haben Sie niemals in Deutschland gelebt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.