Wenn Sie als deutsche Staatsangehörige in Hövelhof Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland heiraten möchten, können Sie beim Standesamt Hövelhof ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Das Zeugnis wird nur ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und bestätigt damit Ihre Ehefähigkeit für die Eheschließung im Ausland.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes für die Eheschließung im Ausland. In dieser Bescheinigung werden beide Verlobten genannt.
Sie bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen.
Das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Haben Sie niemals in Deutschland gelebt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Antragsberechtigt sind Personen, die hinsichtlich der Ehevoraussetzungen deutschem Recht unterliegen. Dazu gehören insbesondere:
deutsche Staatsangehörige
Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Staatenlose
heimatlose Ausländer
Asylberechtigte
ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Das Ehefähigkeitszeugnis kann im Standesamt Hövelhof beantragt werden, sofern mindestens einer der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hövelhof hat.
Personalausweis oder Reisepass
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (ggf. internationale Geburtsurkunde)
ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
ggf. Eheurkunde der Vorehe und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt Hövelhof, welche Unterlagen für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt auf Antrag.
Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache beim Standesamt Hövelhof.
Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.