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Gehwegüberfahrten Änderung

Details

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie Änderungen an einer vorhandenen Gehwegüberfahrt vornehmen möchten, benötigen Sie hierfür vorher die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Gemeinde beauftragt. Die Kosten sind jedoch vom Verursacher zu tragen. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten bei einer zugelassenen Fachfirma selbst in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen, Höhenunterschiede, Absätze oder Stolperkanten geben.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

Kosten

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) . Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

Hinweise

Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch auch die Erlaubnis. Es ist dann kein separater Antrag erforderlich.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind selbst Eigentümer des Grundstückes, für das Sie eine Änderung beantragen.

  • Sie tragen die Kosten für die erforderliche Durchführung der Maßnahme.

  • Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen keine Stellplätze durch diese Maßnahme wegfallen.

  • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
  • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
  • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
  • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
  • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

Unterlagen

Lageplan, Baubeschreibung, Antrag

Bearbeitungsdauer

circa 6 Wochen

  • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
    • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah
    • Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate.

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht