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Anzeige einer Ruhestörung

Details

Die zuständige Ordnungsbehörde kümmert sich um die Prüfung und Eindämmung unzumutbarer Lärmbelästigungen. Lärm kann durch verschiedene Quellen entstehen – zum Beispiel durch laute Musik, gewerbliche Tätigkeiten, Baumaschinen, Verkehr oder Veranstaltungen. Auch private Geräusche, etwa durch Partys oder Haustiere, können zu Beschwerden führen.

Grundsätzlich sind von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Sie können eine Lärmbeschwerde einreichen, wenn Sie sich durch Lärm im öffentlichen oder privaten Raum gestört fühlen. Geben Sie möglichst genaue Informationen zu Art, Ort, Häufigkeit und Dauer der Lärmbelästigung an. Die Ordnungsbehörde prüft dann, ob eine gesetzliche Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen vorliegt oder ob diese beispielweise durch gesetzlich bestimmte Ausnahmeregelungen legitimiert ist.

In vielen Fällen kann zunächst ein Gespräch zwischen den beteiligten Personen vermittelt werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Behörde ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten – zum Beispiel eine Anordnung zur Lärmvermeidung oder im Einzelfall ein Bußgeldverfahren.

Für bestimmte Vorhaben, etwa Baustellen, gelten besondere Regelungen zu Arbeitszeiten und Lärmschutz. So sind beispielsweise die Bezirksregierung Detmold oder der Kreis Paderborn in bestimmten Sachverhaltsprüfungen als zuständige Behörde zu informieren. Diese Sachverhalte werden gesondert geprüft.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine wiederholte oder erhebliche Lärmbelästigung vor

  • Der Lärm überschreitet die zulässigen Grenzwerte oder Ruhezeiten

  • Die Quelle des Lärms ist bekannt oder nachvollziehbar

  • Die Beschwerde betrifft das Gemeindegebiet

Rechtsgrundlagen

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSchG)

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)

  • Verordnung über den Schutz vor Lärm (z. B. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Weiterführende Informationen

In Fällen nächtlicher Ruhestörungen steht Ihnen in den Nächten von Freitag auf Samstag, sowie von Samstag auf Sonntag bis um 02:00 Uhr des Folgetages der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 0170/9927205 zur Verfügung. In weiteren Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der 110.