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Namensänderung behördlich und standesamtlich

Details

Eine standesamtliche Namensänderung ist möglich, wenn Ihre Ehe aufgelöst wurde – zum Beispiel durch Scheidung, Tod des Ehepartners oder Aufhebung der Ehe. In diesem Fall können Sie wieder den Namen annehmen, den Sie vor der Ehe geführt haben. Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden und wird wirksam, sobald sie beim Standesamt der Eheschließung eingegangen ist.

Davon zu unterscheiden ist die behördliche Namensänderung, bei der Sie unabhängig vom Familienstand eine Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens beantragen können. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei der Namensänderungsbehörde der Kreisverwaltung Paderborn erforderlich. Der Antrag muss ausführlich begründet werden.

Ab dem 01.05.2025 gilt ein neues Namensrecht mit erweiterten Möglichkeiten zur Namensführung – auch für Kinder. Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt.

Kosten

Standesamtliche Namensänderung: mind. 21,00 €

Behördliche Namensänderung: Kosten werden durch die Kreusverwaltung Paderborn festgesetzt.

Hinweise

Ab dem 01.05.2025 tritt ein neues Namensrecht mit erweiterten Möglichkeriten der Namensführung, auch für Kinder, in Kraft.

Informationen dazu können Sie beim Standeasmt erfragen.

Voraussetzungen

  • Für standesamtliche Änderung: Auflösung der Ehe (Scheidung, Tod, Aufhebung)

  • Für behördliche Änderung: Geltendmachung wichtiger Gründe im Antrag

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweise zur Eheauflösung (bei standesamtlicher Änderung)

  • Begründung und ggf. Nachweise (bei behördlicher Änderung)

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz - NamÄndG

Personenstandsfesetz - PStG

Bürgerlices Gesetzbuch - BGB