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Namensänderung standesamtlich

Details

Beim Standesamt Hövelhof können verschiedene Namenserklärungen und -änderungen beurkundet werden. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungen von Ehegatten zum Ehenamen, die Hinzufügung eines Begleitnamens, die Bestimmung eines Doppelnamens oder die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe. Auch spätere Änderungen des Geburtsnamens von Kindern sowie Neubestimmungen des Familiennamens durch volljährige Personen können hier beantragt werden.

Da die Möglichkeiten einer Namensänderung vielfältig sind, kann hier keine vollständige Auflistung erfolgen. Für eine unverbindliche, individuelle Beratung zu den Möglichkeiten einer Namensänderung können Sie telefonisch einen Termin beim Standesamt Hövelhof vereinbaren.

Kann die Namensänderung nicht durch eine Erklärung beim Standesamt erfolgen, ist eine behördliche Namensänderung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen können beim Kreis Paderborn beantragt werden. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich dort nach den Voraussetzungen.

Kosten

  • Für die Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 21,00 Euro an.

  • Auf Wunsch wird eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung ausgestellt. Hierfür werden Gebühren von 9,00 Euro erhoben.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Ggf. Eheurkunde (bei Namenserklärungen von Ehegatten)

  • Ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe (z.B. durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister)

  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes (bei Namenserklärung für das Kind)

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

Weiterführende Informationen

  • Zum 1. Mai 2025 wurde das deutsche Namensrecht grundlegend reformiert. Dadurch bestehen neue Möglichkeiten zur Namensführung und -änderung. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Übersicht des Bundesministeriums der Justiz.

  • Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen finden Sie auf der Seite des Kreises Paderborn.