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Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr

Details

Die Gemeinde Hövelhof ist verpflichtet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Ordnungsbehörde greift ein, wenn eine tatsächliche oder potenzielle Gefahr für Personen, Sachen oder Einrichtungen besteht – etwa bei ungesicherten Baustellen, gefährlichen Tieren, baulichen Mängeln oder unsachgemäß abgestellten Fahrzeugen.

Bitte melden Sie Auffälligkeiten, die eine Gefährdung darstellen könnten. Ihre Meldung wird geprüft und bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet.

Auch wenn Sie selbst von einer Gefahrenlage betroffen sind oder rechtliche Hinweise zu Veranstaltungen, Verkehrssicherungen oder ähnlichen Vorhaben benötigen, können Sie sich an die Ordnungsbehörde wenden.

In akuten Notfällen, die eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben darstellen, wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummer 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr/Rettung).

Voraussetzungen

  • Es liegt eine tatsächliche oder potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vor

  • Die Situation betrifft den öffentlichen Raum oder das Gemeindegebiet

  • Die Meldung enthält nachvollziehbare Informationen zum Vorfall oder Zustand

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)

  • Polizei- und Ordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

  • ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Hövelhof